Jetzt können wir einen Termin vereinbaren für eine Probefahrt.
Zitat Seco:
„Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit sind Probefahrten zulässig. Hingegen müssen die Verkaufsstellen berücksichtigen, dass ein Verkauf zwar nicht ausgeschlossen ist, dass die öffentlich zugänglichen Verkaufsflächen (Showrooms) aber weiterhin geschlossen bleiben müssen. Nur die Reparaturwerkstätten dürfen offen bleiben.“